Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger zeihen:
Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg. Auch wenn dadurch die zG der Fahrzeugkombination 3500 kg übersteigt, sowie Anhänger deren zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, solange die zG der Fahrzeugkombination dadurch nicht über 3500 kg liegt.
Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre (begleitetes Fahren)
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Bei Erteilung der Klasse B leisten Sie ihre Probezeit ab.
Theorieausbildung:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Besondere Ausbildungsfahrten
Prüfung: