Warum Führerscheinschmiede?

Erste-Hilfe-Kurse

Neben dem Sehtest ist der Erste-Hilfe-Kurs maßgeblich für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr. Um dir dies zu erleichtern, bieten wir dir fahrschuleigene EH-Kurse an. 

7x Theorie pro woche

Wer den Führerschein macht, will auf die Straße. Um den theoretischen Teil schnell hinter sich zu bringen, kannst du an sieben Theorieterminen PRO WOCHE teilnehmen!

kompetentes und gut gelauntes Team

Oft bedeutet der Führerschein Stress, Angst und Bauchschmerzen. Um das zu verhindern, stellen wir dir einen Fahrlehrer zur Seite, der den Weg zum Führerschein MIT und nicht gegen dich begleitet!

unser fuhrpark

Unsere Fahrzeuge für dich, die du dir schon im Vorhinein anschauen kannst

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Diese Klassen bilden wir aus

Wir bieten dir folgende Wege an, deinen Weg in die Mobilität zu starten!

der autoführerschein

Endlich mobil auf den Straßen!

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

 

 

Mit diesem Pkw Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 4.250 kg fahren. Der BE Führerschein ist sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel einen Pferdeanhänger fahren wollen

  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunden Autobahn
  • 1 Stunden Nachtfahrt

Kfz der Klasse B mit Anhänger. Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!

Der Motorradführerschein

Die Freiheit auf zwei Rädern!

  • Mindestalter: 16 Jahre

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

    Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!!!
  • bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:

  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstungen vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A

  • Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Mindestalter: 25 Jahre                                                                      mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B

Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden = Theorie (4×90 Min.) und Praxis (5×90 Min.)

Gefahren werden darf mit B196:

  • – Krafträder bis 125ccm
  • – max. 11 kW Motorleistung
  • – max. 0,1kW/kg
  • – ist nur in Deutschland gültig

Wichtige fragen

Du hast den Führerschein bestanden, bist aber in der Probezeit auffällig geworden und musst nun an einem Aufbauseminar für Führerschein Anfänger teilnehmen? Dann bieten wir dir bei uns genau das. Entscheide dich für die Experten und lassen dich mit gut geplanten Kursen von unseren Erfahrenen Fahrlehrern unterstützen.

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Hast du Interesse deinen Führerschein bei uns zu machen und möchtest dir ein individuelles Angebot einholen? Ruf einfach an und vereinbare noch heute einen unverbindlichen Termin!

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